Beauftragter für Medizinproduktesicherheit (§6 MPBetreibV)

Sie haben Fragen an unseren Beauftragten für Medizinproduktesicherheit (§ 6 MPBetreibV)? Dann schicken Sie bitte Ihre Frage bzw. Ihre Anmerkungen per Mail an: medizinproduktesicherheit@kkrn.de. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt als zentrale Stelle in der Gesundheitseinrichtung gem. der MPBeteibV folgende Aufgaben für den Betreiber wahr:

  • die Aufgaben einer Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen,
  • die Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber und
  • die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen.

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