Ihre persönliche Therapie-Überprüfung 

Jede und jeder Patient*in hat das Recht auf eine zweite Meinung zu seiner Behandlung. Und: Je schwerwiegender die Erkrankung oder der Eingriff, desto sinnvoller kann eine zweite ärztliche Meinung sein.   

Ist der geplante Eingriff wirklich notwendig?
Gibt es Alternativen?
Welche Behandlung ist die beste? 

Um Ihnen in dieser besonderen Situation zur Seite zu stehen und Ihnen Ihre Fragen zu beantworten, bieten wir Ihnen mit dem Zweitmeinungsverfahren eine individuelle Überprüfung bei Behandlungen, die unser Leistungsspektrum betreffen. Dieses Angebot gilt auch für Notfälle.  

Macht so eine Zweitmeinung Sinn?

Studien zufolge ändern drei von vier Befragten ihre Therapie-Entscheidung aufgrund einer Zweitmeinung. Umso wichtiger erscheint uns eine vertrauensvolle Beratung.  

Wie erhalte ich eine Zweitmeinung?

Melden Sie sich einfach per Telefon, E-Mail oder Post bei uns. Nach Übermittlung Ihrer bisherigen Krankengeschichte sowie einem persönlichen Gespräch mit Ihnen teilen wir Ihnen unsere Einschätzung mit.  

Wer trägt die Kosten für eine Zweitmeinung?

Gesetzliche Krankenkassen unterstützen den Wunsch nach einer unabhängigen Zweitmeinung. Wir empfehlen Ihnen daher, sich bezüglich der Möglichkeiten einer Übernahme der Kosten direkt mit Ihrer Versicherung zu besprechen.  


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